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Gartenterrassen und Dachterrassen

Die Erdgeschosswohnungen unseres Wohnparks haben Gartenterrassen, die Sie nach Ihren Vorstellungen in ein blühendes Paradies verwandeln können! Bitte beachten Sie dabei folgende Regeln:

 

Die in der Teilungserklärung festgelegten Flächen müssen eingehalten und dürfen nicht vergrößert werden. Umzäunungen sind nicht in beliebiger Form zulässig. In der Vergangenheit wurden bereits mannshohe Zäune errichtet, die von den Miteigentümern als unästhetisch und abweisend empfunden wurden und zu einer entsprechenden Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft und zum Rückbau geführt haben. 

 

Bei der Bepflanzung achten Sie darauf, dass stark wurzelnde und zu Auslegern neigende Pflanzen (z.B. bestimmte Bambussorten) eine Gefährdung für die Abdichtung der Tiefgaragendecke führen können. Informieren Sie sich sorgfältig bevor Sie pflanzen, da die Eigentümergemeinschaft Sie bei Schäden haftbar machen muss. Bäume, Sträucher und Hecken des Gemeinschaftseigentum dürfen Sie nicht eigenmächtig schneiden oder gar entfernen!

 

Ihr Raketenwacholder hebt zum ersten Stock ab? Kein Problem, sofern es Ihren Nachbarn von der Etage darüber nicht stört.  Bitte suchen Sie bei der Gestaltung von hoch wachsenden Pflanzen immer einen Konsens im nachbarschaftlichen Miteinander. 

 

Dachterrassen: Die in der Eigentümerversammlung vom 25. Juni 2013 beschlossene maximale Belastungsgrenzen sind einzuhalten – Pflanzkübel oder Möbel mit "Ãœbergewicht" können die Terrassen bzw. den Unterbau schädigen. 

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