Farbanstriche für Fenster und Fassaden: grün und weiß
Das Architekturkonzept des Wohnparks ist streng, aber effektvoll: Die waldgrüne Fassade tritt in den Hintergrund und "verschmilzt" regelrecht mit der umgebenden Natur. Davor "schweben" die weissen Bänder der Balkonbrüstungen. Dieses Konzept funktioniert nur bei einer konsequenten Einhaltung des Farbcodes durch alle Eigentümer.
Verantwortlich für Anstrich und Erhaltung von Fassaden, Trennwänden, den grünen Handläufen an den Brüstungen, Balkontür- und Fensterrahmen sind die Eigentümer.
Die Verwaltung ist angehalten, Anstriche abzunehmen und bei abweichenden Anstrichen - auch von Fensterrahmen etc. - einzuschreiten.
Bitte beachten Sie, dass die Fensterrahmen je nach Lege und auch Etagenhöhe unterschiedlich gestrichen
werden; d.h. die Fenster bestimmter Zimmer erhalten einen rein grünen Rahmen, andere Fensterrahmen (sowie die Balkontüren) einen weißen Anstrich. Im Hochhaus ändert sich die Vorgabe für die Fensterrahmen ab der 8. Etage aufwärts.
Hier finden Sie alle Angaben und Abbildungen für Ihren jeweiligen Wohnungstyp und Etagenhöhe.
Hier erkennen Sie anhand einer Skizze, welche Fenster einen weiß/grünen und welche einen rein grünen Rand
erhalten müssen.
Außerdem: Den Download-Link für eine Anleitung zum Ausdrucken (z.B. für Ihre Malerfirma).
Bitte wenden Sie sich im Zweifel an die Verwaltung, um einen einheitlichen Anstrich zu gewährleisten.
Farbgebung Eckwohnungen 4-Zimmer 1. bis 7. Etage
Farbgebung Eckwohnungen 4-Zimmer 8. bis 16. Etage
Farbgebung Eckwohnungen 3-Zimmer 1. bis 7. Etage
Farbgebung Eckwohnungen 3-Zimmer 8. bis 16. Etage
Farbgebung Wohnungen 2,5-Zimmer