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Dr. Anke Leineweber gehört zu den bekanntesten deutschen Fachanwälten für Bau-und Architektenrecht. Durch ihre langjährige Tätigkeit als Vorstandsmitglied der Arge Baurecht, als Dozentin der Deutschen Anwalt Akademie für den Fachbereich Bauzeit und Nachträge sowie durch zahlreiche Fachveröffentlichungen, -Vorträge und -Seminare hat sich Frau Dr. Leineweber bundesweit einen Ruf als Autorität in diesem technisch und juristisch äußerst anspruchsvollen Rechtsgebiet erarbeitet. Die Zeitschrift FOCUS stellte Frau Dr. Leineweberschon vor einem Jahrzehnt  als eine der 40 führenden deutschen Anwälte im privaten Baurecht vor – im Raum Köln findet sich auf dieser FOCUS-Liste außer ihr nur noch ein Spezialist für Architektenrecht. Das von ihr verfasste „Handbuch des Bauvertragsrechts“ gilt als anerkanntes Standardwerk und der Kommentar VOB/C, in dem sie den Stahlbau kommentiert, erscheint gerade in 3. Auflage.

 

„Ich habe seit 1980 unzählige Bau- und Sanierungsaufgaben in Wohnobjekten fachlich begleitet – als Sachverständige, als Anwältin, Auftraggeberin und als Bewohnerin. Ich erlebe in meinem Beruf die Untiefen, Tricks und Fallstricke der Bau- und Sanierungsbranche aus nächster Nähe: Lug und Trug, Pfusch am Bau, Wucherpreise, Tricksereien bei Angeboten und Abrechnungen – davor will ich unsere Eigentümergemeinschaft schützen. Deshalb setze ich mich und meine mehr als 30 -jährige Fachkunde gerne ehrenamtlich und mit Leidenschaft dafür ein, dass uns bei Sanierungsprojekten keine Fehler unterlaufen, die uns später teuer zu stehen kommen.“

 

Anfang 2011 führte Frau Dr. Leineweber eine Aktenprüfung bei der damaligen WEG-Verwalterin durch und entdeckte dabei, dass diese bereits im September 2010 einen verbindlichen Vertrag mit dem Ingenieurbüro Schönborn über eine Honorarsumme von – scheinbar – 136.000 Euro unterzeichnet hatt , die tatsächlich bei Kenntnis der HOAI (der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) eine Honorarsumme zwischen 300.000,- und 500.000,- € ausmachte – und das ohne jede Kenntnis oder gar konkrete Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft. Außerdem stellte sich heraus, dass die Verwalterin aus den Rücklagen der Gemeinschaft unbefugt bereits  Abschlagszahlungen über 108.000 Euro Euro Euro an Schönborn überwiesen hatte – ganz überwiegend für nicht erbrachte Leistungen. Im Februar 2011 kündigte die WEG-Gemeinschaft der Verwalterin fristlos und wählte Frau Dr. Leineweber in den Eigentümer-Beirat.

 

Frau Dr. Leineweber: „Mit der neuen Verwaltung und dem jetzigen Beirat haben wir jetzt eine erfreulich professionell orientierte Personen-Konstellation, die für die anstehenden Sanierungsaufgaben sehr gut gerüstet ist. Die Zusammenarbeit ist vertrauensvoll, sachlich, qualitäts- und lösungsorientiert. Mit gleich zwei Juristen und zwei Architekten im Beirat ist es möglich, mit der Verwaltung auf einem fachlich hohem Niveau zu diskutieren und Lösungen zu erarbeiten, mit denen die anstehenden Sanierungsaufgaben optimal bewältigt werden können"

Dr. Anke Leineweber                                                                                   

Wohnpark Rodenkirchen

(Text: Stefan Susbauer)

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